Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Geotechnik Dunkel GmbH & Co. KG

 

1. Geltungsbereich

Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bestimmungen. Nachfolgende Lieferbedingungen gelten auch, wenn bei Folgeaufträgen eine ausdrückliche Einbeziehung in den Vertrag nicht erfolgt. Soweit den Lieferbedingungen seitens des Bestellers nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird, gilt dies als Einverständnis mit der Geltung der Geschäftsbedingungen.
Einkaufsbedingungen des Einkäufers sind für uns nur gültig, wenn ihre Annahme ausdrücklich von unserer Seite schriftlich bestätigt wurde.

2. Angebot – Auftrag

Unsere Angebote in jeder Form gelten freibleibend. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag dem Anbieter nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Aufträge sind nur mit unserer Zustimmung widerruflich.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten freibleibend, und zwar ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versicherung und Zollgebühren. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen. Die Rechnung ersetzt bei sofortiger Lieferung die Auftragsbestätigung.

4. Lieferzeit

Die Lieferzeiten verstehen sich freibleibend. Die Lieferzeit beginnt erst nach völliger Klärung des Auftrages für beide Teile und nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, auch wenn dadurch dem Empfänger höhere Versandspesen entstehen. Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten, die außerhalb unseres Willens als Lieferer liegen, z.B. durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausschussarbeit, Verspätung von Vorlieferanten, Streik u.a. berechtigen uns zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit, auch wenn Sie erst während eines Lieferverzuges eintreten, höchstens aber 3 Wochen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, nachträglich festgestellte Kreditgefährdung oder unzumutbare Erschwerung der Lieferung berechtigen uns zum ganzen oder teilweisen Rücktritt. Schadensersatzansprüche des Bestellers auf Grund von Lieferzeitüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf vom Lieferanten zu vertretender grober Fahrlässigkeit beruht.

5. Verpackung

Die Verpackungsart wählen wir nach eigener Beurteilung

6. Versand

Sendungen die durch Dritte (z.B. Spedition, Paketdienst) erfolgen, laufen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht vom Tage der Bereitstellung der Lieferung an auf den Besteller über. Wir haften lediglich für ordnungsgemäße Abfertigung durch unsere Mitarbeiter.

7. Zahlungsbedingungen

Zielüberschreitungen berechtigen zu Verzugszinsen i. H. v. 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Zahlungsverzug oder Unsicherheit der Vermögenslage haben die Fälligkeit sämtlicher Forderungen zur Folge. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.Die Geltendmachung eines Zurückbehaltensrechtes ist im kaufmännischen Verkehr in jedem Fall ausgeschlossen.

8. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen

Konstruktions-, Form- und Farbänderungen behalten wir uns vor. Abbildungen und Beschreibungen sind deshalb unverbindlich. Die Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Farben usw. Sind nur Richtwerte.

9. Beanstandungen

Beanstandungen der Ware oder der Rechnung müssen unverzüglich nach Empfang schriftlich erfolgen, bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 8 Tagen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum (Saldo-Haftungsvorbehalt). Veräußert der Besteller die Ware, so tritt er hiermit die bestehende Forderung an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, über den Bestand und die Höhe derartiger Forderungen jederzeit auf Verlangen Auskunft zu erteilen.

11. Gewährleistung

Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, so wird sie von unserer Seite innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert bzw. Ersetzt. Sollten Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung wiederholt fehlschlagen, bleiben dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche vorbehalten. Bei Fremderzeugnissen hat der Besteller – gegebenenfalls nach Abtretung der entsprechenden Forderungen durch uns – Mängelansprüche zunächst gegenüber dem Hersteller, auch gerichtlich, geltend zu machen. Die subsidiäre Haftung unsererseits bleibt unberührt. Bei Anfertigungen nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung.

12. Haftung

a) Für sämtliche Schäden, die aus einer unsachgemäßen Bedienung der gelieferten Gerätschaften entstehen, wird keine Haftung übernommen. Insbesondere hat der Besteller die mitgelieferten bzw. Die bei der Lieferung auch mündlich erteilten Bedienungshinweise zu beachten. Bei Unklarheiten hat er beim Lieferanten bzw. Hersteller Auskunft einzuholen.

b) Über die in Ziffer 11 gewährten Ansprüche hinausgehende Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

13. Schriftform

Nebenabreden oder von diesen Bestimmungen abweichende Abreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist – soweit gesetzlich zulässig – München. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, ist – soweit gesetzlich zulässig – München. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Teilwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinn umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.